Was wir nicht leisten können
Eine Rundum- bzw. Vollversorgung, die etwa den Leistungen einer (voll-) stationären Pflegeeinrichtung entspricht, gleich oder nahe kommt, ist jedoch nicht Ziel bzw. Inhalt dieses Angebotes einer anbieterverantworteten ambulant betreuten Wohngemeinschaft.
Solche umfassenden Leistungen, wie z.B. bei Beatmungspatienten notwendig, werden daher von Miteinander-Füreinander e.V., der Präsenzdienstleister und damit Anbieter dieser Wohngemeinschaft ist, im Rahmen dieses Angebotes weder gewährleistet noch angeboten.
Die Dienstleistungen eines ambulanten Pflegedienstes sind ggfs., wenn erforderlich, vom Bewohner gesondert zu beauftragen.